Pflegestützpunkte in Niedersachsen

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht im ยง 92 c SGB XI vor, dass die Pflegekassen für eine wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten sog. "Pflegestützpunkte" einrichten. Solche Pflegestützpunkte beraten und unterstützen hilfe- und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen oder Betreuer in allen Fragen rund um das Thema Pflege - und zwar unabhängig von der Kassenzugehörigkeit oder dem Bezug von Sozialleistungen und auch dann, wenn eine Pflegebedürftigkeit noch nicht vorliegt oder festgestellt ist.

Einrichtung von Pflegestützpunkten

In Niedersachsen hat man sich dafür entschieden, dass Pflegekassen und Kommunen auf freiwilliger Basis und eigenverantwortlich in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt mindestens einen Pflegestützpunkt einrichten. Die Landesverbände der Pflegekassen und der Pflegeeinrichtungen sowie die kommunalen Spitzenverbände haben unter Beteiligung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration eine landeseinheitliche Rahmenvereinbarung entwickelt, die am 28.05.2009 unterzeichnet worden ist.

Auf der Grundlage dieser Regelungen können die Pflegekassen mit den Landkreisen und kreisfreien Städte weitere regionale Vereinbarungen abschließen, um die Details zur inhaltlichen Ausgestaltung der Tätigkeit der Stützpunkte vor Ort festzulegen.

Aufgaben der Pflegestützpunkte

Weitere Informationen und eine aktuelle Übersicht über die in Niedersachsen bereits eingerichteten Pflegestützpunkte finden Sie im Internetangebot des Landes Niedersachsen.

07:34 20.05.2013