Pflegenden Angehörigen gebührt unsere Wertschätzung
14.12.2017. Niedersachsens Sozialministerin Reimann fordert bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2017 in Potsdam die Verbesserung der Anrechnung von Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Niedersachsen unterstützt den Antrag Baden-Württembergs bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Potsdam, die Pflegezeiten betreuender Angerhöriger in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig besser anzurechnen - unabhängig von deren Erwerbsstatus und Alter. Damit schließen sich die Ministerinnen und Minister einer Forderung der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen- und -ministerkonferenz (GFMK) vom Juni dieses Jahres an.
- die Pflegezeiten im Rentenrecht unabhängig vom Erwerbsstatus der pflegenden Person angerechnet werden. Dementsprechend soll die bislang geltende Voraussetzung für den Anspruch wegfallen, dass pflegende Angehörige ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 30 Stunden reduzieren,
- pflegende Angehörige auch dann die Möglichkeit haben, Rentenanwartschaften zu erwerben, wenn sie mit Eintritt ins Rentenalter eine Vollrente beziehen,
- Pflegezeiten in gleicher Weise angerechnet werden wie Kindererziehungszeiten.
Hinsichtlich der Finanzierung der Pflegeleistungen sprachen sich die ASMK-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer dafür aus zu prüfen, wer dafür in Zukunft aufkommen soll. Die Honorierung der Leistung ist keine Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher ist vorgesehen, dass die Pflegekasse oder private Versicherungsunternehmen die entsprechenden Beiträge entrichten. Sofern dies nicht erfolgen soll, käme - im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe - eine Finanzierung aus Steuermitteln infrage.