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Kabinett beschließt Einrichtung der Beschwerdestelle Pflege

An die Niedersächsische Beschwerdestelle können sich pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige und professionell Pflegende wenden.

Sie können sich mit allen Hilfeersuchen und Beschwerden zu Fragen der pflegerischen Versorgung an die Niedersächischen Beschwerdestelle Pflege wenden. Ihre Aufgabe ist es, diese Anliegen entgegenzunehmen, sie zu prüfen und auf eine Klärung hinzuwirken. Dabei wird die Beschwerdestelle als neutrale und ungebundene Interessenvertreterin mit allen für die Pflege wichtigen Institutionen zusammenarbeiten. Dazu gehören beispielsweise die Pflegekassen, die Träger von Pflegeeinrichtungen, der Medizinische Dienst sowie die für die Aufsicht zuständigen Stellen des Landes und der Kommunen. Der Prozess wird in enger Abstimmung mit den Betroffenen erfolgen, die erzielten Ergebnisse werden mitgeteilt.

Sozialministerin Daniela Behrens erklärt: „Wir schaffen eine neutrale Anlaufstelle für die Hilfe- und Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, die für die Wahrung ihrer Rechte und ihrer Privatsphäre eintritt. Die Pflege soll damit noch mehr in den Fokus der Patientensicherheit rücken. Fehlentwicklungen und Missstände in der Pflege sollen aufgedeckt und so weit wie möglich abgestellt werden. Die aus der Arbeit der Beschwerdestelle resultierenden Erkenntnisse und Erfahrungen werden zudem ausgewertet, um konkrete Problemstellungen offenzulegen und diesen zukünftig entgegenzuwirken."

Die Landespatientenschutzbeauftragte Dr. Nicole Sambruno Spannhoff ergänzt: „Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe und die damit verbundene Herausforderung. Durch die Ausweitung der Stabsstelle des Landespatientenschutzes auf den pflegerischen Bereich gehen wir einen nächsten Schritt, um allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und sicheren Gesundheits- und Pflegeversorgung zu ermöglichen."

Die Schaffung einer Beschwerdestelle Pflege zählt zu den Beiträgen des Landes zur Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni). 

Quelle: Pressemitteilung Niedersächsische Staatskanzlei