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Bundestag beschließt Pflegestudiumstärkungsgesetz

Der Bundestag hat das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll eine Ausbildungsvergütung für Studierende nach dem Pflegeberufegesetz eingeführt werden.

Symbolbild Pflegesituation

Der Bundestag hat am 19. Oktober 2023 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zur Erleichterung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz) beschlossen. 

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Studierende nach dem Pflegeberufegesetz künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine Ausbildungsvergütung erhalten sollen. Durch Übergangsvorschriften soll sichergestellt werden, dass auch Studierende, die ihr Studium auf der Grundlage der bisherigen Regelungen begonnen haben, eine Ausbildungsvergütung erhalten können. Gleichzeitig sollen die Kosten der ausbildenden Einrichtungen, wie bei der beruflichen Ausbildung, über Ausbildungsfonds refinanziert werden.

Mehr Kompetenzen für Studierende 
Weitere Regelungen wurden im parlamentarischen Verfahren aufgenommen. Insbesondere sollen in einem ersten Schritt ab 2025 erweiterte Kompetenzen für die selbständige Ausübung von Heilkunde im Studium vermittelt werden. Konkret geht es um Pflege- und Therapieprozesse bei Menschen in diabetischer Stoffwechsellage sowie bei Menschen mit chronischen Wunden oder Demenz. Hintergrund sind die entsprechenden Module der Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz, wie sie für die Modellvorhaben nach § 63 Absatz 3c oder § 64d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entwickelt worden sind. Auch hier stellen Übergangsvorschriften sicher, dass Studierende, die ihre Ausbildung vor 2025 beginnen oder abschließen, diese Qualifikation zusätzlich erwerben können. 

Vereinfachungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und weitere Änderungen 
Die Regelungen des Gesetzesentwurfs umfassen darüber hinaus Vereinfachungen der Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte und Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung an aktuelle Entwicklungen. So soll es bald möglich sein, kleine Teile der praktischen Ausbildung in sogenannten Skills-Labs zu absolvieren. Zudem sollen eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung “Pflegefachperson“ eingeführt, Auslandsaufenthalte ausdrücklich anerkannt und die weitere Digitalisierung in der Ausbildung unterstützt werden. 

Quelle: Website BMFSFJ

Foto: © BMFSFJ