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Wohnraumförderung

"Das Land wirkt darauf hin..., dass die Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum versorgt ist.", so heißt es in Artikel 6 a der Niedersächsischen Verfassung.

Ein funktionsfähiger Wohnungsmarkt gewährleistet die Wohnungsversorgung für die Mehrheit der Bevölkerung. Allerdings gibt es in Niedersachsen große regionale Unterschiede: Während insbesondere in städtischen Ballungsgebieten die Zahl der Haushalte zunimmt und die Nachfrage nach Wohnungen steigt, geht in anderen Regionen die Bevölkerungszahl zurück; dort besteht teilweise ein Wohnungsüberhang oder sogar Leerstand.

Ziel der Wohnraumförderung nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) ist insbesondere die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dazu gehören Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen sowie pflegebedürftige Menschen.

  • Die meisten Seniorinnen und Senioren wollen in der vertrauten Umgebung bleiben, benötigen aber dafür bedarfsgerechte Wohnungen.
  • Generationenübergreifende und neue gemeinschaftliche Wohnformen sollen gefördert werden.
  • Sichere und sozial stabile, gut nachbarschaftliche Wohnquartiere sowie eine gute Infrastruktur bedeuten Lebensqualität und unterstützen den Verbleib in der vertrauten Umgebung. Wohnungsbauförderung muss daher mit kommunalen Konzepten zur Wohnraumversorgung und Stadtentwicklung verbunden werden.
  • Anforderungen an den Klimaschutz und steigende Energiepreise erfordern die energetische Modernisierung älterer Wohnungen.

Die Landesregierung setzt daher Schwerpunkte auf die altersgerechte, barrierefreie und energetische Modernisierung des Wohnungsbestands sowie die Förderung von Wohnungen und gemeinschaftlichen, auch generationenübergreifenden Wohnformen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung.

Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach preiswerten Mietwohnungen wird die Schaffung von Mietwohnraum durch Neubau sowie der Ersatzbau in Verbindung mit Abrissmaßnahmen in städtischen Gebieten mit den Mietenstufen 3 bis 6 und einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept gefördert. Maßnahmen zur energetischen Modernisierung werden sowohl im Eigentumsbereich als auch im Mietwohnungsbau besonders gefördert.

Zuwendungen im Wohnungsbau werden in Form von anfänglich zinsfreien Baudarlehen gewährt.

Weitere Informationen zum Thema Wohnraumförderung finden Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.

Foto: birgitH / pixelio