
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, im Alltag auf Hilfe angewiesen zu sein. Manche Menschen benötigen Unterstützung bei der Körperpflege, im Haushalt oder bei der Organisation ihres täglichen Lebens. Pflegebedürftigkeit kann jedoch nicht nur ältere Menschen betreffen, sondern auch Kinder oder jüngere Erwachsene mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen.
Viele Betroffene und ihre Angehörigen wünschen sich, trotz gesundheitlicher Einschränkungen möglichst lange in der eigenen Wohnung und im vertrauten Umfeld leben zu können. Die Pflege wird daher häufig von Familienangehörigen übernommen – oft mit zusätzlicher Unterstützung durch ambulante Dienste oder weitere Hilfsangebote.
Die Pflege eines nahestehenden Menschen kann jedoch eine große Belastung sein. Um pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu stärken, stellt die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen zur Verfügung. Dazu gehört insbesondere der sogenannte Entlastungsbetrag.
Entlastungsbetrag – was bedeutet das?
Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI).
Der Entlastungsbetrag wird – anders als das Pflegegeld – nicht automatisch ausgezahlt. Stattdessen erstattet die Pflegekasse die Kosten für tatsächlich in Anspruch genommene, anerkannte Leistungen gegen Vorlage von Rechnungen.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Betrag kann eingesetzt werden für:
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Leistungen ambulanter Pflegedienste
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) helfen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Sie übernehmen keine medizinische Pflege, sondern unterstützen zum Beispiel durch:
- Betreuung einzelner Personen oder Gruppen
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Hilfe im Haushalt
- Begleitung bei Besorgungen oder Terminen
Diese Angebote können über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Direktlink: Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums
Nachbarschaftshilfe
Neben professionellen Leistungen gibt es auch die Möglichkeit, Pflegebedürftige durch Nachbarschaftshilfe zu unterstützen. Dabei helfen Ehrenamtliche im Alltag – zum Beispiel durch Begleitung bei Besorgungen oder Terminen, durch Gespräche und gemeinsame Spaziergänge, durch Entlastung bei der Betreuung zu Hause oder durch leichte Unterstützung im Haushalt. Diese Hilfe kann pflegende Angehörige spürbar entlasten und zugleich dazu beitragen, dass Pflegebedürftige länger in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.
Damit Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In Niedersachsen gilt seit dem 15. Oktober 2025: Ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer benötigen keine formelle Anerkennung mehr, wenn sie die landesrechtlichen Bedingungen einhalten. Dazu gehört unter anderem, dass sie nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind, nicht mit ihr in einem Haushalt leben und nicht als reguläre Pflegeperson eingetragen sind. Außerdem darf die Hilfe nur für eine begrenzte Zahl von Pflegebedürftigen gleichzeitig erbracht werden und es darf lediglich eine begrenzte Aufwandsentschädigung verlangt werden.
Aktuelle Informationen, Hinweise und Downloads zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag (inklusive Nachbarschaftshilfe) stellt das Land Niedersachsen bereit: