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Ambulante Pflege / Pflegedienste

Wenn die Pflege von Angehörigen und Pflegedienst gemeinsam durchgeführt wird, ist eine Kombination aus Geld und Sachleistung möglich. Zusätzlich können Tages- oder Nachtpflege als teilstationäre Pflege in Anspruch genommen werden.

Bei häuslicher Pflege haben Pflegebedürftige Anspruch:

  • auf Pflegesachleistungen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch einen Pflegedienst als Sachleistung) oder
  • auf Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen.

Darüber hinaus erhalten Pflegebedürftige bei Bedarf Pflegehilfsmittel. Auch zur Wohnraumanpassung, z. B. zu einem altengerechten Badezimmerumbau, gewähren die Pflegekassen unter bestimmten Umständen Zuschüsse. Wenn die Pflegeperson Urlaub hat oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege für längstens vier Wochen.
Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Pflegeberatung bei einem Senioren- und Pflegestützpunkt oder bei Ihrer Pflegekasse.

Nähere Informationen zu den Senioren- und Pflegestützpunkten in Niedersachsen


MDK prüft die Qualität der Pflegedienste

Im Auftrag der Landesverbände der gesetzlichen Pflegekassen prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) jährlich die Qualität jedes Pflegedienstes. Neben den allgemeinen Pflegeleistungen geht es dabei z. B. um die Vermeidung von Wundliegen (Dekubitusprophylaxe) oder die Beratung der Angehörigen. Dazu sehen sich die Prüferinnen und Prüfer Unterlagen an und befragen Pflegebedürftige in ihrer häuslichen Umgebung.

Seit dem Jahr 2009 werden die Ergebnisse der Prüfung im Internet veröffentlicht. Diese sogenannten "Transparenzberichte" mit den "Pflegenoten" finden Sie auf den Seiten der Landesverbände der Pflegekassen unter

www.pflegenoten.de oder unter
www.aok-gesundheitsnavi.de (AOK)
www.bkk-pflege.de (BKK)
www.der-pflegekompass.de (Knappschaft, LSV, IKK)
www.pflegelotse.de (vdek - Verband der Ersatzkassen)