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Patientenverfügung

Mit Hilfe einer Patientenverfügung kann jeder Mensch im Voraus festlegen, wer im Falle seiner Entscheidungsunfähigkeit seinen Willen durchsetzen soll. Es geht darum, ob in eine ärztliche Untersuchung oder Heilbehandlung eingewilligt bzw. diese untersagen werden soll. Die Patientenverfügung bedarf der Schriftform und ist jederzeit formlos widerrufbar.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Es ist sinnvoll, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Darin kann festgelegt werden, wer über die gesundheitlichen Entscheidungen hinaus im Fall einer eventuell später eintretenden Betreuungsbedürftigkeit mit der Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten betraut werden soll.

Download: Formulierungshilfen und Textbausteine für eine Patientenverfügung, (PDF, 2 MB).