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Vollstationäre Pflege / Pflegeheime

Wenn Pflegebedürftige nicht mehr zu Hause versorgt werden können, können sie in einem Pflegeheim vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Pflege, die soziale Betreuung sowie die medizinische Behandlungspflege bis zu den gesetzlich festgeschriebenen Höchstbeträgen.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und eine eventuelle Investitionskostenumlage der Einrichtung sind von den Pflegebedürftigen bzw. ihren Angehörigen zu tragen. Sind sie dazu nicht in der Lage, kommen ggf. Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) in Frage.

Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims und zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Pflege werden die Pflegeheime regelmäßig von den Heimaufsichtsbehörden einerseits und vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) andererseits geprüft.

Zweck des Niedersächsischen Heimgesetzes ist der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen. Zentrale Aufgabe der Heimaufsichtsbehörden ist die Überwachung von Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durch regelmäßig wiederkehrende oder anlassbezogene, angemeldete oder unangemeldete Prüfungen.

Die Heimaufsichtbehörde prüft, ob der Betreiber von Heimen die ihm gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten einhält. Jeder Bürgerbeschwerde über ein Heim, die nicht vertragsrechtlicher Natur ist, wird von der Heimaufsichtsbehörde nachgegangen. Daneben sind die Heimaufsichtsbehörden direkte Ansprechpartner sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Betreiber von Pflegeheimen in allen Fragen und Belangen, die im Zusammenhang einem Einzug und dem Leben im Heim oder dem Betrieb von Heimen entstehen können.

DirektlinkInformationen des Landes Niedersachsen zum Thema Pflegeheime sowie Heimgesetz und Heimaufsicht

Im Auftrag der Landesverbände der gesetzlichen Pflegekassen prüft der MDK jährlich die Qualität jedes Pflegeheims. Neben den allgemeinen Pflegeleistungen geht es dabei z. B. um die Hygiene oder die Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner. Dazu sehen sich die Prüferinnen und Prüfer die Pflegedokumentationen an, sind vor Ort in der Einrichtung zu Gast und befragen Personal und Pflegebedürftige.

Die Prüfungen in Pflegeheimen erfolgen grundsätzlich unangemeldet. Seit dem Jahr 2009 werden die Ergebnisse der Prüfung im Internet veröffentlicht. Diese sogenannten "Transparenzberichte" mit den "Pflegenoten" finden Sie auf den Seiten der Landesverbände der Pflegekassen www.pflegenoten.de sowie mit zusätzlichen Informationen zu Pflegeheimen und Pflegeheimsuche unter

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