Weiter zum InhaltZur Hauptnavigation

Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege

Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)

Pflegebedürftige, die in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden, können zusätzlich teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass sie nur tagsüber oder nur nachts in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung versorgt werden, wenn beispielsweise die pflegenden Angehörigen berufstätig sind. Die Pflegekassen übernehmen die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Die Einrichtung stellt die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege sicher. Die Kosten für die Verpflegung müssen privat getragen werden.

Kurzzeitpflege

Wenn Pflegebedürftige nur für eine begrenzte Zeit auf stationäre Pflege angewiesen sind, können sie Kurzzeitpflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder einem Pflegeheim in Anspruch nehmen. Dies kann beispielsweise zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt der Fall sein.
Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Senioren- und Pflegestützpunkt oder im Rahmen der Pflegeberatung.