
Pflege & Betreuung

Im höheren Lebensalter steigt die Wahrscheinlichkeit, bei den Verrichtungen des täglichen Lebens – etwa bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten – auf Unterstützung angewiesen zu sein. In Niedersachsen leben derzeit rund 300.000 pflegebedürftige Menschen (Stand: aktuelle Pflegestatistik). Für sie besteht ein breites Angebot an Beratung, Unterstützung und pflegerischen Dienstleistungen.
Der überwiegende Teil der Pflege findet im häuslichen Umfeld statt. Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt – meist durch Angehörige, häufig unterstützt durch ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen oder zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote.
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Sie hat das Ziel, Pflegebedürftige zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und die finanziellen Belastungen der Pflege abzufedern. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Für privat Krankenversicherte besteht eine entsprechende private Pflegepflichtversicherung.
Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Versicherte, bei denen eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes festgestellt wurde. Seit 2017 erfolgt die Einstufung in fünf Pflegegrade auf Grundlage eines Begutachtungsverfahrens, das die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Die Begutachtung übernimmt bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof.
Weitere Informationen des Landes Niedersachsen zum Thema Pflege und Betreuung finden Sie unter:
Foto: Michaela Schöllhorn/www.pixelio.de