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Einsamkeit in der Gesellschaft begegnen

Einsamkeit kann jede und jeden treffen. Das Bundesfamilienministerium setzt sich dafür ein, dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung wirksam zu begegnen.

Kampagnenmotiv Einssamkeit

In einem breiten Beteiligungsprozess arbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – gemeinsam mit dem Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) – an einer bundesweiten Strategie gegen Einsamkeit. Zwar handelt es sich bei Einsamkeit nicht um eine Krankheit, dennoch ist sie oft von chronischen und seelischen Krankheiten begleitet und beeinflusst so das Leben vieler Menschen. Die geplante Strategie soll mehr Aufmerksamkeit auf das Thema lenken, die Bevölkerung sensibilisieren und Maßnahmen enthalten, wie Einsamkeit begegnet werden kann.

Die NAKOS hat nun eine Stellungnahme zum Entwurf des Diskussionspapiers „Auf dem Weg zu einer Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ eingereicht. Die NAKOS fordert darin, dass die gemeinschaftliche Selbsthilfe und die vorhandenen Selbsthilfe-Unterstützungsstrukturen bei den geplanten Zielen und Maßnahmen der Strategie gegen Einsamkeit berücksichtigt werden.

Eckpunkte der NAKOS Stellungnahme:

  • Selbsthilfegruppen wirken gesundheitsfördernd und können dem Risikofaktor Einsamkeit entgegenwirken.
  • Seit der Pandemie bilden sich auch Selbsthilfegruppen gezielt zum Thema Einsamkeit.
  • Gemeinschaftliche Selbsthilfe ist eine Ergänzung und somit eine Entlastung des Gesundheitssystems.
  • Es sind bereits etablierte, funktionierende Strukturen in Form der Selbsthilfekontaktstellen vorhanden.
  • Selbsthilfeangebote stehen allen Zielgruppen offen.

Der finale Entwurf des Diskussionspapiers soll im Juni 2023 veröffentlicht und nach einer Ressortabstimmung bis Ende 2023 dem Kabinett vorgelegt werden.

Bis Ende März 2023 gab es die Möglichkeit schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf einzureichen. Die Expertise und Anregungen, die durch die Online-Arbeitstagung sowie die Stellungnahmen gesammelt werden, fließen in den nächsten Entwurf des Diskussionspapiers ein. Welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus ableitet, wird im darauffolgenden Prozess der Ressortabstimmung mit anschließender Kabinettvorlage entschieden.

Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Diskussionspapiers nebst Anhang mit dargestellten Maßnahmen sowie der bereichsübergreifende Ansatz zur Umsetzung noch nicht regierungsabgestimmt ist, sondern ein erster Entwurf des BMFSFJ.

Die öffentlichen Haushalte werden durch den Entwurf dieses Diskussionspapiers nicht präjudiziert. Etwaige Mehrbedarfe durch aufgeführte Maßnahmen sind – vorausgesetzt, es besteht hierfür eine Kompetenz des Bundes – von den betroffenen Einzelplänen innerhalb der geltenden Haushaltsansätze bei der Aufstellung des jeweiligen Bundeshaushalts zu decken. Die Umsetzung ab 2024ff greift nur soweit den fachlich betroffenen Einzelplänen Finanzmittel zur Verfügung stehen.

Quelle: Website Selbsthilfe-Niedersachsen