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Verschärfte COVID-19 Verhaltensregeln

Seit dem 11. Januar 2021 gelten in Niedersachsen verschärfte Verhaltensregeln im Zuge der COVID-19-Pandemie.

Die bundesweit geltenden Verhaltensregeln im Rahmen der COVID-19-Pandemie werden bis 31. Januar 2021 verlängert. Die für Niedersachsen geltenden Regelungen hat die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung zusammengefasst:

Private Zusammenkünfte
Alle Kontakte sind auf das Notwendigste zu beschränken.

  • Erlaubt ist nur noch, sich mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes zu treffen. Damit wird auf eine Regelung zurückgegriffen, die bereits im vergangenen Frühjahr galt.
  • Ausnahmen für Kinder, die nicht älter als 14 Jahre sind, gibt es nicht mehr.
  • Diese Regelung wird nicht an eine bestimmte Inzidenzzahl geknüpft.
  • Treffen von zwei oder mehr Personen im Freien sind nicht erlaubt. Auch hier gilt ab 11. Januar die Regelung, dass Treffen nur mit maximal einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, erlaubt sind. Des Weiteren gilt auch hier, die Kontakte auf das Allernötigste zu reduzieren.
  • Diese Regel gilt auch Verwandtschaft, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.

Schulen und Kitas

Für die restlichen drei verbleibenden Wochen des Schulhalbjahres setzt Niedersachsen auf einen stark eingeschränkten Schulbetrieb. Rund eine Woche vor Start des zweiten Schulhalbjahres will das Kultusministerium bekannt geben, wie die Gestaltung des zweiten Schulhalbjahres aussehen soll.

  • Für Grundschulen und Sonder-/Förderschulen gibt es in Homeschooling, ab dem 18. Januar 2021 ist Unterricht im Wechselmodell mit geteilten Klassen vorgesehen.
  • Die weiterführenden Schulen starten ab dem 11. Januar 2021 mit Homeschooling.
  • Für Abschlussklassen gibt es Präsenzunterricht.
  • Berufsbildende Schulen wechseln in das Homeschooling, Ausnahmen mit einem Wechselmodell sind möglich, z.B. für Abschlussklassen.
  • Für Schüler der Klassenstufen 1-6, die nicht in der Präsenzlerngruppe sind, gibt es eine Notbetreuung.
  • Kitas wechseln in die Notbetreuung mit 50 Prozent der Plätze. Das bedeutet in Krippen können in der Regel acht Kinder, in Kindergärten in der Regel 13 Kinder und im Hort in der Regel zehn Kinder notbetreut werden.
  • Aufgrund der längeren Schließung von Schulen und Kitas will der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld in diesem Jahr für zehn zusätzliche Tage je Elternteil und um 20 Tage für Alleinerziehende gewährt wird.
  • Einschränkung des Bewegungsradius in Corona-Hotspots
  • Niedersachsen prüft, ob Regelungen des Bundes zur Anwendung kommen. Hierzu ist noch nichts beschlossen.


Alten- und Pflegeheime
In Alten- und Pflegeheimen soll bis zum Abschluss der Impfungen verstärkt getestet werden. Dafür sollen Freiwillige die Heime vorübergehend bei der Durchführung von umfangreichen Schnelltests in den Einrichtungen unterstützen.

  • Einreisen aus Risikogebieten
  • Bei der Einreise aus einem Risikogebiet muss ein Corona-Test gemacht werden.
  • Zusätzlich zum Corona-Test müssen sich Einreisende aus Risikogebieten in Quarantäne begeben.

Die Quarantäne kann nach 5 Tagen und einem negativen Corona-Test beendet werden.

Übersetzung in fremde Sprachen
Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung hat die Verhaltensregeln im Rahmen der COVID-19-Pandemiein folgende Sprachen übersetzt:

  • Englisch
  • Französisch
  • Türkisch
  • Russisch
  • Polnisch
  • Spanisch
  • Arabisch
  • Farsi

Download: Übersetzung der Verhaltensregeln Stand 11.01.2021 (pdf)

Quelle: Mitteilung Niedersächsisches Sozialministerium